Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AKE-Bildungswerks

Grundlagen

Die Satzung des AKE-Bildungswerks e.V und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung. Diese können in der Geschäftsstelle des AKE-Bildungswerks eingesehen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem AKE-Bildungswerk e.V., Südfeldstr. 4, 32602 Vlotho. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.

§ 2 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des AKE-Bildungswerks steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.

§ 3 Anmeldung

1. Für Seminare und Kurse ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.

2. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Das AKE-Bildungswerk wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

4. Vorträge und sonstige Veranstaltungen für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.

5. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn

§ 4 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 5 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich ein Seminar programm-gemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht vom AKE-Bildungswerk zu vertreten sind, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.

2. Bei einer Absage von Veranstaltungen unsererseits werden an das AKE-Bildungswerk bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.

3. Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 6 Wochen kostenlos möglich. Bei einigen Veranstal-tungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in der in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nach dieser Frist erheben wir bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von 60% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen wir die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an das AKE-Bildungswerk zu richten. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.

§ 7 Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.

§ 8 Haftung

1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung wird vom AKE-Bildungswerk nicht übernommen, es sei denn dass der Schaden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.

2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die das AKE-Bildungswerk nicht zu vertreten hat, befreien das AKE-Bildungswerk für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist das AKE-Bildungswerk nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

§ 9 Sonstiges

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform

2. Die Veranstaltungen des AKE-Bildungswerks finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen

AKE-Bildungswerk, Vlotho, den 1. März 2007